Wohnungseigentum
Gewinner ist, wer die Formalien perfekt beherrscht.
Wohnungseigentumsrecht ist nicht erst seit der WEG-Novelle 2007 sehr speziell. Die neue Novelle 2020 hat noch einmal aufgestockt, v.a. für den WEG-Verwalter, der zwar mehr Kompetenzen besitzt, aber auch mehr Haftungsgefahren ausgesetzt ist. Hier gilt es, mit der rasanten Rechtsentwicklung mitzuhalten. Zu unseren Mandaten zählen regelmäßig:
- Vorbereitung komplizierter Beschlusslagen (z.B. Bauliche Änderungen nach § 20 WEG n.F.)
- Erstellung von WEG-Verwalterverträgen
- Haftungsfälle von WEG-Verwaltern
- Begleitung von schwierigen WEG-Versammlungen
- Versammlungsleitung von WEG-Versammlungen
- Beschlussanfechtungen
- Erwerb von Immobilieneigentum durch die WEG
- Aufnahme von Krediten durch die WEG
- Problematische Verwalterwechsel
- Gewährleistungsklagen der WEG gegen den Bauträger
- Zwangsversteigerungen
- Erstellung von Gemeinschaftsordnungen
- Wärme-Contracting
- Steckengebliebene Bauten
- Medien-Lieferpools unter mehreren WEG´s
- Prüfung von Hausgeldabrechnungen und deren Korrektur