Baurecht

Betreuung von Gewährleistungsansprüchen

Den dritten Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Mängeln an Immobilien. Wir begleiten von der Berechnung der Gewährleistungsfristen bis hin zur Mangelbeseitigung die Sicherung und Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der von uns betreuten Eigentümer. Auf Wunsch schalten wir hierfür auch uns bekannte, erfahrene und versierter Gutachter ein.

Zu unseren Mandanten gehören im gesamten Bundesgebiet verteilte Wohnungseigentümergemeinschaften, Immobilienfonds, börsennotierte Immobilienunternehmen und natürlich Privatanleger, deren Interessen wir vor Ort sowohl gerichtlich, als auch außergerichtlich vertreten.

Lösungen für Bauunternehmen

Zahlreiche Bauunternehmen aus allen Bereichen des Bauhaupt- und -nebengewerbes einschließlich des industriellen Anlagenbaus schenken uns ihr Vertrauen. Bei der Beratung legen wir besonderen Wert auf die rechtliche Verbesserung der Verfahrensabläufe im Unternehmen, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen. Es ist ein Stück Unternehmensberatung, wenn wir mit unserem Mandanten Vorgänge wie Fristüberwachung, Steuerung von Betriebsabläufen, wie z.B. Behinderungsanzeigen und korrekte Angebotsabgaben erarbeiten. Selbstverständlich vertreten wir die rechtlichen Interessen jedes Mandanten bundesweit auch vor Gericht.