Baurecht
Betreuung
von Gewährleistungsansprüchen
Den dritten
Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Durchsetzung von
Ansprüchen wegen Mängeln an Immobilien. Wir begleiten von der Berechnung
der Gewährleistungsfristen bis hin zur Mangelbeseitigung die Sicherung
und Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche der von uns betreuten
Eigentümer. Auf Wunsch schalten wir hierfür auch uns bekannte,
erfahrene und versierter Gutachter ein.
Zu unseren
Mandanten gehören im gesamten Bundesgebiet verteilte Wohnungseigentümergemeinschaften,
Immobilienfonds, börsennotierte Immobilienunternehmen und natürlich
Privatanleger, deren Interessen wir vor Ort sowohl gerichtlich, als auch
außergerichtlich vertreten.
Lösungen für
Bauunternehmen
Zahlreiche Bauunternehmen aus allen
Bereichen des Bauhaupt- und -nebengewerbes einschließlich des industriellen
Anlagenbaus schenken uns ihr Vertrauen. Bei der Beratung legen wir besonderen
Wert auf die rechtliche Verbesserung
der Verfahrensabläufe im Unternehmen, um Rechtsstreitigkeiten vorzubeugen.
Es ist ein Stück Unternehmensberatung, wenn wir mit unserem Mandanten
Vorgänge wie Fristüberwachung, Steuerung von Betriebsabläufen,
wie z.B. Behinderungsanzeigen und korrekte Angebotsabgaben erarbeiten.
Selbstverständlich vertreten wir die rechtlichen Interessen jedes
Mandanten bundesweit auch vor Gericht.